Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieterkennzeichnung:
Weber Werbeartikel
Inh.
Michael Weber
Hauptstr.5
21258 Heidenau
I. Geltungsbereich
Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen
ausgeführt.
Abweichende Regelungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
II. Gegenleistung
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten für 20
Tage.
Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.
III. Zahlung
1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb
von 20 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die
Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder
Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug)
ausgestellt.
2. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Materialmengen oder
Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Bei neuen
Verbindungen wird Vorauszahlung verlangt. Dem Auftraggeber steht
wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem
Rechtsgrund, eine Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsfrist nicht zu.
IV. Zahlungsverzug
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach
Vertragsschluß bekanntgewordenen Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der
Auftragnehmer sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen
verlangen, nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die
Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen
dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer
verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
V. Lieferung
1. Der Versand erfolgt immer auf Risiko des Auftraggebers.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer
schriftlich bestätigt werden. Für Überschreitung der Lieferzeit ist
der Auftragnehmer nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände,
die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verursacht wird (z.B.:
verzögerte Zustellung durch die Post, UPS, TNT etc.).
3. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so
ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach
fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag
zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens
kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung
ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
4.Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen. Verlangt
der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des
Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine
neue Lieferzeit und zwar erst mit erneuter Druckfreigabe.
5. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als
auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung,
Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien
uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise.
6. Eigentumsvorbehalt. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung der gesamten Forderungen unser Eigentum.
Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, so erstreckt sich der
Eigentumsvorbehalt entgegen § 950 BGB auch auf die dafür
entstehenden neuen Sachen. Vorsorglich überträgt uns der Käufer
hiermit das Eigentum an den neuen Sachen und wird sie für uns
verwahren. Bei Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen
erwerben wir Miteigentum gem. §§ 947, 948 BGB. Der Käufer ist zur
Weiterveräußerung der Ware, gleichgültig ob unverarbeitet,
verarbeitet oder verbunden, nur im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs berechtigt. Die dem Käufer aus der
Weiterveräußerung zustehenden Forderungen tritt er hiermit an uns
ab. Der Käufer ist jederzeit berechtigt, Rückübertragung in dem
Umfang zu verlangen, in dem der Wert der abgetretenen Forderungen
den Anteil der von uns gelieferten Waren in der veräußerten Sache
übersteigt.
Zugriffe Dritter auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren oder auf die an uns abgetretenen Forderungen hat der Käufer
sofort abzuwehren und uns schriftlich mitzuteilen.
VI. Beanstandungen
1. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von dem
Lieferanten infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht
verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche
Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach
der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die
Rechtschreibung ist der „Duden“, letzte Ausgabe, maßgebend.
2. Montagefehler die bei Aufträgen entstehen, bei denen die
Anlieferung seitenglatter Filme vereinbart wurde, stehen außer
Verantwortung des Auftragnehmers, wenn Korrekturabzüge nicht möglich
sind, aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat.
3. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz
und sonstige Fehler zu prüfen und dem Lieferanten druckreif erklärt
zurückzugeben. Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber
übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen
alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu
Lasten des Auftraggebers.
4. Farbverbindliche Vorlagen bedingen den Einsatz von
Auflagenpapier und Auflagenmaschine.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware
sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in
jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht
mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über.
Bei farbigen Reproduktionen gelten geringfügige Abweichungen
zwischen Andrucken und dem Auflagendruck, sowie innerhalb des
Auflagendrucks, als vereinbart bis zu einer Toleranz von ± 15% des
Volltondichtewertes. Proofs, Wachsdrucke, Chromaline, farbige
Laserdrucke und andere Simulationen des Druckbildes sind niemals
farbverbindlich.
Aufträge mit diesen Vorlagen werden nach betriebsüblichen
Druckstandards bearbeitet.
5. Vom Auftraggeber beschafftes Material, Filme und Daten sind
dem Lieferanten frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt
ohne Übernahme der Gefahr für die Richtigkeit, der als geliefert
bezeichneten Menge. Bei Zurverfügungstellung von Lithographien und
Satzfilmen hat der Auftraggeber das korrekte Maß (beschnittenes
Format + 3 mm Beschnitt an allen 4 Seiten) sowie die Densität
(Dichte) der Filme zu prüfen.
Die Farbdeckung in angelieferten Filmen darf im Zusammendruck max.
280% nicht überschreiten.
Überfüllung. Bei angelieferten Filmen überprüft der Auftraggeber
die, an Papiersorte und Druckmotiv angepasste Überfüllung, vor
Übergabe der Filme an die Druckerei.
Durch fehlerhafte Filme verursachte Plattenfehlkopien,
Maschinenstillstände sowie Kosten für evtl. Umkopierungen gehen zu
Lasten des Auftraggebers. Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Prüfung
von uns übernommen werden. Der Zeitaufwand hierfür wird gesondert in
Rechnung gestellt.
Die Überprüfung angelieferter Daten auf Vollständigkeit oder anderer
Fehler geschieht nur auf gesonderten Auftrag.
6. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der
Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen
Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer
geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten,
nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer
eintrifft.
7. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer unter
Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder
Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragwertes.
Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung
oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag
zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für
Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
8. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten
Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen
Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.
In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung
befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den
Auftraggeber abtritt.
9. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15% der bestellten Auflage
können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte
Menge.
VII. Verwahren, Versicherung
1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung
dienende Gegenstände, sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur
nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den
Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
2. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert
werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
VIII. Eigentum, Urheberrecht
1. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses
eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithographien
und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden,
Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung
seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter,
verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen
Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das für unseren
Geschäftssitz zuständige Amtsgericht oder die für unseren
Geschäftssitz zuständige Handelskammer des Landgerichts zuständig.
Wir sind jedoch befugt, den Besteller an seinem Geschäftssitz zu
verklagen.
2. Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland (§ 38 Abs. 2) oder hat er seinen Wohnsitz nach
Vertragsschluss aus Deutschland hinaus verlegt oder ist sein
gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist (§
38 Abs. 3 Nr. 2 ), so ist in Abhängigkeit vom Streitwert das für
unseren Geschäftssitz zuständige Amtsgericht Buxtehude oder das
Landgericht Stade zuständig.
3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
X. Datenschutz und Sicherheit
1. Sofern wir Adressen für unsere Kunden verarbeiten, sind wir als
Auftragsdatenverarbeiter gemäß § 11 BDSG tätig. Unsere Mitarbeiter
sind auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG und auf die Geheimhaltung
von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – auch soweit dies unsere
Vertragspartner betrifft – verpflichtet.
2. Wir haben Datensicherheitsmaßnahmen ergriffen, die für Daten
unserer Kunden die Sicherheitsziele Verfügbarkeit, Integrität,
Vertraulichkeit und Prüfbarkeit realisieren.
3. Sofern unsere Kunden uns Daten durch unverschlüsselte Anlagen
zu E-Mails übertragen, schließen wir jede Haftung hinsichtlich
Inanspruchnahme aufgrund von Kontrolladressen oder Bruch der
Vertraulichkeit aus. Wir beraten gern, wie sichere
Übermittlungsverfahren eingerichtet werden können.